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Wer sich einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sieht, braucht schnell Hilfe, je früher desto besser. Man sieht sich einer Maschinerie bestehend aus Staatsanwaltschaft und Polizei gegenüber und kennt die Regeln, nach denen ein solches Verfahren läuft, nur in den seltensten Fällen. Dabei erlauben es diese Regeln bei geschickter Anwendung, in vielen Fällen Probleme schon im Vorfeld auszuräumen oder ganz zu vermeiden.

In vielen Jahren Strafverteidigung habe ich aber auch erfahren, dass die Rechte eines Beschuldigten oder Angeklagten in einem Verfahren oft erst dann Berücksichtigung finden, wenn Sie ausdrücklich eingefordert werden.

Für einen engagierten Strafverteidiger steht deshalb die Wahrung der Rechte seines Mandanten an erster Stelle. Diesem Anspruch sehe ich mich verpflichtet.

Bereits im Referendariat habe ich umfangreich in sämtlichen Bereichen der Strafverteidigung „hinter den Kulissen“ mitgearbeitet, insbesondere in Revisionsverfahren. Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt habe ich in einer Vielzahl von Strafverfahren verteidigt, seien es Wirtschaftsstrafverfahren, Kapitalstrafverfahren oder „einfache“ Strafverfahren.

 
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